Bildung

Vom Knecht zum qualifizierten Facharbeiter — Ein Überblick

Bear­bei­tet von Peter Weidel

Schon im 18. Jahr­hun­dert hat­te es ers­te Ansät­ze für eine orga­ni­sier­te land­wirt­schaft­li­che Berufs­för­de­rung gege­ben. Es ent­stan­den 1762 in Schles­wig-Hol­stein die Ackeraka­de­mie, 1738 in Glücks­burg das Öko­no­mie Kol­le­gi­um und 1798 die öko­no­mi­sche Lese­ge­sell­schaft sowie die patrio­ti­sche Gesell­schaft für die Her­zog­tü­mer in Schles­wig-Hol­stein. Trotz aller Bemü­hun­gen war die­sen Vor­läu­fer­or­ga­ni­sa­tio­nen von Bil­dungs­ein­rich­tun­gen der Land­wirt­schaft nur eine kur­ze Lebens­dau­er beschieden.

In der Fol­ge ent­stan­den die land­wirt­schaft­li­chen Ver­ei­ne, die sich 1804 zu dem schles­wig-hol­stei­ni­schen land­wirt­schaft­li­chen Gene­ral­ver­ein zusam­men­schlos­sen. Ähn­li­che Ein­rich­tun­gen bil­de­ten sich im gan­zen preu­ßi­schen Staat. Der Gene­ral­ver­ein ent­wi­ckel­te eine Viel­zahl von Akti­vi­tä­ten. So wur­de in Alto­na eine Huf­be­schlag­schu­le gegrün­det, wei­ter­hin ent­stand auf dem Lan­de eine Acker­bau­schu­le und 1870 erfolg­te die Eröff­nung einer Land­wirt­schafts­schu­le. Ein Jahr spä­ter wur­de die 1. hol­stei­ni­sche Meie­rei Schu­le in Betrieb genom­men. Der Ver­ein befass­te sich mit Fra­gen der Tier­zucht und der so genann­ten Kör­ord­nung. Das Ver­suchs­we­sen wur­de ein­ge­führt und Wan­der­leh­rer eingesetzt.

Landwirtschaftskammern fördern Bildung

Am 30. Juni 1894 trat in Preu­ßen das Gesetz über die Land­wirt­schafts­kam­mern in Kraft. Zu den wesent­li­chen Auf­ga­ben der Kam­mern soll­te die fach­li­che und beruf­li­che För­de­rung der in der Land­wirt­schaft Beschäf­tig­ten gehö­ren. Als die Land­wirt­schafts­kam­mer gebil­det wur­de, hat­ten die land­wirt­schaft­li­chen Schu­len schon eine wesent­li­che Pha­se der Ent­wick­lung durch­lau­fen. Drei Jah­re spä­ter nach der Grün­dung der Land­wirt­schafts­kam­mern heißt es in einem Bericht, dass die För­de­rung des land­wirt­schaft­li­chen Unter­richts­we­sen zu den wich­tigs­ten Auf­ga­ben der Land­wirt­schafts­kam­mer gehö­re. Fest­zu­hal­ten ist, dass die­se Bil­dungs­ein­rich­tun­gen zu Anfang in ers­ter Linie den selbst­stän­di­gen Land­wir­ten und weni­ger dem Land­ar­bei­ter zur Ver­fü­gung standen.

Mechanisierung erfordert Bildung für Arbeitnehmer

Erst nach­dem die fach­li­chen Anfor­de­run­gen an die Arbeit­neh­mer durch fort­schrei­ten­de Mecha­ni­sie­rung grö­ßer wur­den, gab es ers­te Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te. Anfang der Drei­ßi­ger­jah­re im vori­gen Jahr­hun­dert wur­den zuneh­mend so genann­te Land­ar­bei­ter­lehr­wirt­schaf­ten auf­ge­baut. Sie dien­ten sowohl der Qua­li­fi­zie­rung von Beschäf­tig­ten, aber auch dazu, Erwerbs­lo­se aus den Städ­ten für die Land­ar­beit so anzu­ler­nen, dass sie als Arbeits­kräf­te für die Land­wirt­schaft taug­lich wer­den. Die Umschu­lung erfolg­te in einem land­wirt­schaft­li­chen Betrieb mit reich­lich Maschi­nen und Gerä­ten, mit einem gro­ßen Vieh­be­stand und genü­gen­der Anspan­nung. Der viel­sei­ti­ge  Betrieb war zum “Ein­ge­wöh­nen“ in die Land­wirt­schaft gut geeig­net, so ein Ver­tre­ter der LWK. Die aus der Stadt kom­men­den Schü­ler soll­ten zunächst an das für sie völ­lig frem­de Land­le­ben gewöhnt wer­den. Es heißt dann wei­ter­hin in einer Kam­mer­bro­schü­re: “Die Schü­ler­zah­len in dem Schul­be­trieb wer­den mög­lichst immer so hoch gehal­ten, dass der ein­zel­ne Schü­ler über die ihm zufal­len­den Arbei­ten in Schu­le und Betrieb hin­aus frisch und auf­nah­me­fä­hig bleibt. Da die Schü­ler sel­ten Vor­kennt­nis­se mit­brin­gen, ist der Unter­richt schlicht und einfach.”

Die prak­ti­sche Aus­bil­dung wur­de ergänzt durch theo­re­ti­sche Unter­wei­sun­gen. Außer die­sen Land­ar­bei­ter­lehr­wirt­schaf­ten wur­den nach 1930 als staat­lich aner­kann­te Ein­rich­tun­gen Vieh­pfle­ge- und Mel­ker­schu­len und Lehr­wirt­schaf­ten ein­ge­rich­tet. Land­wirts­söh­ne und Berufs­mel­ker erhiel­ten eine geeig­ne­te prak­ti­sche und theo­re­ti­sche Aus­bil­dung im Mel­ken und in der Auf­zucht und Viehpflege.

Die tech­ni­sche Revo­lu­ti­on hat in der west­deut­schen Land­wirt­schaft etwa um 1950 ein­ge­setzt. Die tief­grei­fen­de Umwäl­zung der land­wirt­schaft­li­chen Pro­dukt­er­zeu­gung und des Dorf­bild­es hat alles berührt das zur Land­wirt­schaft gehör­te. Wir erleb­ten einen unge­ahn­ten tech­ni­schen Auf­schwung, eine schnel­le Zunah­me der Erzeu­gung und einen beträcht­li­chen Wohl­stand — zumin­dest im Durch­schnitt der haupt­be­ruf­li­chen Land­wir­te. Die qua­li­ta­ti­ven Anfor­de­run­gen an die Beschäf­tig­ten in der Land­wirt­schaft wer­den durch die schnel­len Fort­schrit­te der Land­tech­nik unter ver­än­der­ten Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren in Acker­bau und Vieh­wirt­schaft rasend schnell viel­fäl­ti­ger und anspruchs­vol­ler. Zuerst war die Mecha­ni­sie­rung auf weni­ge Arbei­ten im Groß­be­trieb beschränkt. Die neu­en Schlep­per mit Ver­bren­nungs­mo­tor und tech­ni­scher Aus­stat­tung wur­den noch beweg­li­cher und schnel­ler, sie mach­ten ihn zu einer viel­sei­ti­gen Maschi­ne. Ergeb­nis­se die­ser atem­be­rau­ben­den Ent­wick­lung  sind und waren: höhe­re Erträ­ge, weni­ger Arbeits­kräf­te, kür­ze­re Arbeits­zei­ten gleich­mä­ßi­ge Erzeu­gung und auch Über­pro­duk­ti­on gewis­ser Lebens­mit­tel. Die Maschi­nen ver­lan­gen eine höhe­re Ver­ant­wor­tung jeden Arbei­ters, der sie bedient. Die Tech­nik setz­te Arbeits­kräf­te frei, die in ande­ren Bran­chen beschäf­tigt wer­den konn­ten. Den­noch macht sich in der Land­wirt­schaft in den letz­ten 50 Jah­ren ein Fach­ar­bei­ter­man­gel bemerk­bar. Der Land­wirt wur­de ein Beruf, den jeder in ihr Beschäf­tig­te neu erler­nen muss­te. Die alten Regeln, die Erfah­run­gen vom Vater auf den Sohn wei­ter zu geben, vom Betriebs­lei­ter auf sei­nen Arbei­ter, reich­ten durch die schnel­len Ver­än­de­run­gen nicht mehr.

Landwirtschaftliche vielfältige Tätigkeiten erfordern eine breite Ausbildung

Wäh­rend die indus­tri­el­le Fließ­band­ar­beit den Spe­zia­lis­ten erfor­dert, muss der tech­ni­sche Arbei­ter der Land­wirt­schaft mög­lichst viel­sei­tig sein. Er muss mit allen Maschi­nen und den wech­seln­den Arbei­ten ver­traut sein, sich mit neu­en Auf­ga­ben selbst­stän­dig ver­traut machen kön­nen, die viel­fäl­ti­gen Zusam­men­hän­ge des Betrie­bes begrei­fen, mit­den­ken, ver­ant­wor­tungs­be­wusst arbei­ten und Qua­li­täts­ar­beit leis­ten. Der land­wirt­schaft­li­che Arbei­ter ist also das Gegen­teil des Knech­tes von ges­tern. Der Weg zur fach­li­chen Leis­tung ging also über die Aus­bil­dung. Zahl­rei­che ande­re Grup­pen der “grü­nen Beru­fe” hat­ten die­se Ände­run­gen sehr früh­zei­tig in ihrer Berufs­aus­bil­dung berück­sich­tigt. Die größ­te Grup­pe die Land­ar­bei­ter war bis zum Ende des Zwei­ten Welt­krie­ges von der Aus-und Fort­bil­dung aus­ge­grenzt. Es galt immer die nor­ma­le Land­ar­beit als etwas, dass jeder könne.

Winterschulungen in der Landwirtschaft

Eine der wesent­li­chen Initia­ti­ven der Gewerk­schaft Gartenbau‑, Land- und Forst­wirt­schaft galt daher der Aus­bil­dung der Land­ar­bei­ter. Dafür wur­de die Fach­ar­bei­ter­aus­bil­dung ein­ge­rich­tet, die seit 1957 ins­be­son­de­re in den west­li­chen Bun­des­län­dern, in denen es Land­wirt­schafts­kam­mern gab, ange­bo­ten wur­de. Etwa 100 Fach­ar­bei­ter konn­ten bis Ende 1957 zu Land­fach­ar­bei­tern fer­tig aus­ge­bil­det wer­den. Die Land­wirt­schafts­kam­mern för­der­ten die Fach­ar­bei­ter­aus­bil­dung die bis etwa 1962 auf wenig Inter­es­se in der Pra­xis stieß. Vie­le Arbeit­ge­ber­be­trie­be waren zunächst nicht gewillt, ihre Arbeit­neh­mer für die im Win­ter­halb­jahr statt­fin­den­den Vor­be­rei­tungs­se­mi­na­re frei­zu­stel­len, obwohl sie von den Kos­ten befreit waren. Ab 1962 sind die Teil­neh­mer­zah­len jedoch stän­dig gestie­gen und haben sich seit­dem bei etwas über 300 pro Jahr ein­ge­pen­delt. Als wich­ti­ger Grund für den Anstieg der Teil­neh­mer­zah­len ist die Ein­sicht der Arbeit­ge­ber, dass gut aus­ge­bil­de­te Fach­ar­bei­ter zum Betriebs­er­folg bei­tra­gen. Bei den Arbeit­neh­mern zeig­te die inten­si­ve Wer­bung der Land­wirt­schafts­kam­mern für die Teil­nah­me an Aus­bil­dungs­lehr­gän­gen zur Fach­ar­bei­ter­aus­bil­dung den gewünsch­ten Erfolg. Es hat­te sich her­um­ge­spro­chen, dass erwei­ter­tes Wis­sen und Ver­ant­wor­tung zu einer fort­schritt­li­chen Land­wirt­schaft in Zukunft gehö­ren wird. Das Qua­li­fi­ka­ti­on und ein Berufs­ab­schluss das neue Gesicht des Land­ar­bei­ters prä­gen wird, der weiß was er bean­spru­chen darf und in der Sozi­al­ver­si­che­rung die Berufs­un­fä­hig­keit im Ver­si­che­rungs­fall bean­spru­chen kann.

Mit den neu­en Teil­neh­mer­zah­len waren die ver­füg­ba­ren Kapa­zi­tä­ten der Lehr­an­stal­ten ins­be­son­de­re der DEULA erschöpft, so dass bereits Inter­es­sen­ten zurück­ge­stellt wer­den muss­ten. Damit stell­te sich bei den Kam­mern die Fra­ge, ob die bis­he­ri­gen Grö­ßen­ord­nun­gen der Fach­ar­bei­ter aus­reich­ten, um der Land­wirt­schaft die nöti­ge Anzahl qua­li­fi­zier­ter Mit­ar­bei­ter zur Ver­fü­gung stel­len zu kön­nen. In den sech­zi­ger Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts waren zum Bei­spiel in der schles­wig-hol­stei­ni­schen Land­wirt­schaft etwa 20.000 Fremd­ar­beits­kräf­te, davon 10.000 Land­ar­bei­ter beschäf­tigt. Bis Ende 1969 hat­ten etwa 400 Land­ar­bei­ter in Schles­wig-Hol­stein den Fach­ar­bei­ter­brief erwor­ben. Unter Berück­sich­ti­gung eines akti­ven Arbeits­le­bens von 30 Jah­ren ging die Wirt­schafts­kam­mer 1969 davon aus, dass sie im Lau­fe der fol­gen­den 30 Jah­re über 2.000 Land­ar­bei­ter aus­ge­bil­det hat. Das tat­säch­li­che Bild war jedoch noch güns­ti­ger. Denn an die­ser Aus­bil­dung betei­li­gen sich nicht nur Land­ar­bei­ter, son­dern auch mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge und Hof­er­ben, das heißt die spä­te­ren Betriebs­lei­ter, soweit die­se eine ordent­li­che Lehr­aus­bil­dung nicht absol­viert haben. Damit stellt sich die Fra­ge, ob die­se Grö­ßen­ord­nun­gen aus­rei­chen, um der Land­wirt­schaft die nöti­ge Anzahl qua­li­fi­zier­ter Fach­kräf­te zur Ver­fü­gung stel­len zu können.

Landwirtschaftliche Ausbildung verändert sich ständig

Die Fach­ar­bei­ter­aus­bil­dung ist zwar auf die Erle­di­gung der moder­nen Land­ar­beit, auf die Land­tech­nik abge­stellt, sie bie­tet dar­über hin­aus aber allen, die kei­ne Gehil­fen­prü­fung abge­legt haben oder able­gen konn­ten, die Mög­lich­keit, eine gleich­be­wer­te­te Prü­fung nach den Regeln des Berufs­bil­dungs­ge­set­zes abzu­le­gen und dadurch bis zum Land­wirt­schafts­meis­ter  auf­stei­gen zu kön­nen. Auf Drän­gen der betei­lig­ten Sozi­al­part­ner und des zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­te­ri­ums wur­de die Aus­bil­dungs­ord­nung zum Land­wirt zum 31. Janu­ar 1995 sub­stan­ti­ell über­ar­bei­tet und novel­liert. Neben einem neu­en, zeit­ge­mä­ßen Rah­men­plan der ent­spre­chen­den Aus­bil­dungs­ver­ord­nung, ist als wich­ti­ger Bestand­teil die neue Berufs­be­zeich­nung „Land­wirt“ her­vor­zu­he­ben, die alle füh­ren dür­fen, die sowohl in der Ver­gan­gen­heit als auch der Zukunft sich einer ent­spre­chen­den Prü­fung gestellt haben oder stel­len werden.

Fortbildung auf hohem Niveau

Der rasan­te Struk­tur­wan­del im länd­li­chen Raum bringt auch für die Arbeits­plät­ze in der Land- und Forst­wirt­schaft stän­dig neue Anfor­de­run­gen mit sich. Die land­wirt­schaft­li­chen Tarif­ver­trags­par­tei­en haben des­halb zur Siche­rung von Arbeits­plät­zen im land- und forst­wirt­schaft­li­chen Bereich im Jahr 1995 einen Tarif­ver­trag zur För­de­rung der Qua­li­fi­zie­rung aller Beschäf­tig­ten ver­ein­bart. Die för­dern­de Tätig­keit die­ses Qua­li­fi­zie­rungs­fonds erstreck­te sich auf das Gebiet aller Bun­des­län­der. Der Zweck des QLF war die Erschlie­ßung und Siche­rung wett­be­werbs­fä­hi­ger Voll- und Teil­ar­beits­plät­ze in der Land- und pri­va­ten Forst­wirt­schaft durch ent­spre­chen­de Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men. Der Bun­des­ta­rif­ver­trag QLF war bis Ende 2001 befris­tet und wur­de mit sei­nem bun­des­wei­ten Gel­tungs­be­reich nicht wie­der verlängert.

Neues Bündnis für Arbeit im ländlichen Raum

Mit dem Ende des Bun­des Tarif­ver­trags QLF ver­ein­ba­ren die regio­na­len Tarif­ver­trags­par­tei­en IG Bau­en-Agrar-Umwelt und der Arbeit­ge­ber­ver­band der Land- und Forst­wirt­schaft in Schles­wig-Hol­stein e.V. sowie der Lan­des­ver­band der Lohn­un­ter­neh­mer in Land- und Forst­wirt­schaft e.V. einen mit glei­cher Ziel­set­zung aus­ge­rich­te­ten Tarif­ver­trag „Qua­li­fi­zie­rungs­fonds Land und Forst­wirt­schaft Schles­wig Hol­stein e.V“. auch die­ser Qua­li­fi­zie­rungs­fonds ver­folgt die glei­chen Zie­le wie der Vor­gän­ger auf Bun­des­ebe­ne, d.h. er über­nimmt die bewähr­ten Bil­dungs­kon­zep­te und Bil­dungs­maß­nah­men, ent­wi­ckelt aber auch mit den Bil­dungs­trä­gern DEULA und Land­wirt­schafts­kam­mer neue pra­xis­ori­en­tier­te Ange­bo­te. Der QLF för­dert und über­nimmt die Kos­ten für arbeits­be­glei­ten­de Qua­li­fi­zie­run­gen und beruf­li­che Wei­ter­bil­dung in den Berei­chen Tier- und Pflan­zen­pro­duk­ti­on ein­schließ­lich nach­hal­ti­ger Bewirt­schaf­tung, Ver­ar­bei­tung und Ver­mark­tung land­wirt­schaft­li­cher Pro­duk­te, Umgang mit moder­nen Maschi­nen und Gerä­ten, Grund­la­gen der land­wirt­schaft­li­chen Betriebs­leh­re und moder­ner Unter­neh­mens­füh­rung,  Füh­rer­schein­kur­se, Qua­li­fi­zie­rung zu Fra­gen des Mar­ke­tings und alter­na­ti­ver Erwerbs­quel­len. Am 31. Dezem­ber 2012 hat­te der QLF 1.878 Betrie­be mit ins­ge­samt 4.390 Arbeit­neh­mern erfasst. Davon stam­men 1.672 Betrie­be mit 3.327 Arbeit­neh­mern aus dem Bereich der Land­wirt­schaft und 206 Betrie­be mit 1.063 Arbeit­neh­mern aus dem Bereich der Lohnunternehmen.

Woher kommen die Mittel für den Qualifizierungsfonds?

Durch die All­ge­mein­ver­bind­lich­keits­er­klä­rung des Gesetz­ge­bers bezah­len alle Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer der Land- und Forst­wirt­schaft unab­hän­gig von ihrer Tarif­ge­bun­den­heit in den Qua­li­fi­zie­rungs­fonds ein. Die Maß­nah­men des För­der­ver­eins wer­den durch Bei­trä­ge der Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer finan­ziert. Der Bei­trag beträgt monat­lich für den Arbeit­ge­ber 7 € und 3 € für den Arbeitnehmer.

Wer wird gefördert?

Beschäf­tig­te (stän­dig beschäf­tig­te Fremd­ar­beits­kräf­te, Aus­zu­bil­den­de), die in Betrie­ben tätig sind, für die der all­ge­mein ver­bind­li­che Tarif­ver­trag Gül­tig­keit hat und für die Bei­trä­ge an den Qua­li­fi­zie­rungs­fonds ent­rich­tet werden.

Was wird gefördert?

Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men zu Erschlie­ßung und Siche­rung wett­be­werbs­fä­hi­ger Voll- und Teil­zeit­ar­beits­plät­ze. Es wer­den nur Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men geför­dert, die der Vor­stand geneh­migt hat. Die Höhe der För­de­rung rich­tet sich nach den Sät­zen des Qua­li­fi­zie­rungs­fonds im Rah­men der ver­füg­ba­ren Mit­tel. Die För­de­rung ist vor Lehr­gangs­be­ginn zu beantragen.

Quel­len: Jah­res­be­richt QLF und Land­wirt­schafts­kam­mer SH., Land­wirt­schaft im Wan­del Nis R. Nis­sen- Ver­lag Boy­ens u. Co, Heide
Ein Jahr­hun­dert Land­wirt­schaft­li­ches Bil­dungs­we­sen –Dr. Zie­se­mer. Mit­tel­hol­stei­ni­sche Land­wirt­schaft im Wan­del der Zeit.