Wohn­ver­hält­nisse

Seßhaftmachung von Landarbeitern, Landflucht, Wohnungsverhältnisse und Siedlungspolitik auf dem Lande

Bear­bei­tet von Peter Weidel

Der Begriff Land­ar­bei­ter ist nach dem Agrar­wis­sen­schaft­ler, Poli­ti­ker und His­to­ri­ker Theo­dor Frei­herr von Goltz (1836–1905) ein Pro­dukt der Agrar­ge­setz­ge­bung und der Bau­ern­be­frei­ung in der ers­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts. Natür­lich hat es Land­ar­bei­ter, im enge­ren Sinn des Begriffs, auch schon vor­her gege­ben. Einen beson­de­ren Land­ar­bei­ter­stand gab es noch nicht. Man ging in der all­ge­mei­nen Sprach­re­ge­lung davon aus, dass Bau­ern und länd­li­che Arbei­ter iden­tisch sind. Im Zuge der Bau­ern­be­frei­ung erfolg­te die „Ein­zie­hung“ vie­ler klei­ner Bau­ern­stel­len, das ver­mehr­te die Zahl der Arbeits­kräf­te der­art, dass man die­se Zeit, wie von der Goltz meint, als den eigent­li­chen Ursprung einer länd­li­chen Arbei­ter­klas­se anspre­chen muss. Die ehe­ma­li­gen Klein­stel­len­be­sit­zer wur­den nun Tage­löh­ner. Es soll daher kurz auf die Situa­ti­on der Land­ar­bei­ter in den ost­elbi­schen Gebie­ten von Han­no­ver, Braun­schweig, und Schles­wig-Hol­stein bis Ost­preu­ßen ein­ge­gan­gen wer­den, weil es zum Ver­ständ­nis des Gesamt­pro­blems wich­tig ist. In Fol­ge des Preis­ver­falls land­wirt­schaft­li­cher Pro­duk­te, beson­ders des Getrei­des, ver­kauf­ten vie­le Bau­ern ihre Stel­len, vor­nehm­lich an benach­bar­te Guts­be­sit­zer, und leb­ten dann von der Ren­te oder wur­den Lohn­ar­bei­ter, die meis­ten als Inst­män­ner oder Depu­ta­tis­ten. Die­se neu­en Guts­ta­ge­löh­ner muss­ten täg­lich auf das Gut kom­men und auch einen Hof­gän­ger stel­len. Auch die Frau des Tage­löh­ners muss­te der Herr­schaft Diens­te leis­ten, ins­be­son­de­re in der Ern­te­zeit. Alles wur­de durch Kon­trak­te fest­ge­legt. Genau­so wie die könig­li­chen Domä­nen­päch­ter mit Hil­fe des Staa­tes Arbei­ter­woh­nun­gen erstell­ten, geschah es auch auf den pri­va­ten Gütern. Die­se neue länd­li­che Arbei­ter­klas­se, auch Inst­leu­te genannt, bil­de­te anfangs die Haupt­mas­se der Land­ar­bei­ter von der es in die­ser Zeit einen Über­fluss gab, so dass die Welt wider­hall­te von der Kla­ge der Guts­be­sit­zer, das die größ­te Not der Land­wirt­schaft der Über­fluss der Men­schen auf dem Lan­de sei, mit dem man nichts anzu­fan­gen wisse.

Bauernstand und Landarbeiterklasse entstehen

Die ers­te gro­ße Land­ar­bei­ter­fra­ge wird damit ein Pro­blem, das ganz Euro­pa erfasst. Der für Ostel­bi­en gera­de­zu typi­sche Pro­zess einer Tren­nung des über­wie­gend ein­heit­li­chen Bau­ern­stan­des in die zwei Stän­de, der Bau­ern einer­seits und der Arbei­ter ande­rer­seits, voll­zog sich in der ers­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts ganz all­mäh­lich und, wie von der Goltz meint, fast unmerk­lich. Aber für das, was als Befrei­ung bezeich­net wur­de, muss­ten die Befrei­ten ein teu­res Löse­geld bezah­len. Es gab vie­le Arbei­ter, aber wenig Arbeits­plät­ze obwohl das Land noch weit­hin agra­risch aus­ge­rich­tet war. Zu Beginn des Jahr­hun­derts zähl­ten noch 90 % der Bewoh­ner zur Land­be­völ­ke­rung, 1892 etwa 50 %  und 1910 noch 40 %.  So stellt sich die Bevöl­ke­rungs­struk­tur um die Mit­te des 19. Jahr­hun­derts dar: Arbeit­neh­mer, Besit­zen­de und Besitz­lo­se, Unter­neh­mer und teil­wei­se Pro­le­ta­ri­er. Die sozia­le Fra­ge in der Indus­trie­ar­bei­ter­schaft wur­de dann auch eine sozia­le Fra­ge für wei­te Krei­se der Land­ar­bei­ter. Nicht durch die Mas­se der Fami­li­en­be­trie­be, viel­mehr durch die Betrie­be mit Lohn­ar­bei­tern wird nun die Land­wirt­schaft den sozia­len Pro­ble­men für die kom­men­de Zeit ver­bun­den blei­ben. Ab Mit­te des 19. Jahr­hun­derts beginnt sich die “Land­ar­bei­ter­fra­ge“ als Arbeits­platz­fra­ge zu ent­span­nen. Die Abwan­de­rung beginnt, sowohl nach Über­see (Ame­ri­ka) als auch in die Städ­te, die gro­ße Ost-West-Wan­de­rung setzt ein. Die mäch­tig auf­blü­hen­de Indus­trie wirkt wie ein Magnet.

Wel­ches die eigent­li­chen Moti­ve waren, sei dahin gestellt. Das ver­lo­cken­de Stadt­le­ben und die wirt­schaft­li­che Mög­lich­kei­ten der Indus­trie­ar­beit und ande­rer­seits die Lebens­be­din­gun­gen auf dem Lan­de sind eini­ge Grün­de. Hin­zu kam die rie­si­ge Aus­wan­de­rung nach Ame­ri­ka. Dazu kommt, dass Guts­be­sit­zer die Zeit der güns­ti­gen Kon­junk­tur von 1850–1870 nicht nutz­ten, um durch Lohn­stei­ge­run­gen und bes­se­re Wohn­ver­hält­nis­se die Arbei­ter zu halten.

Große soziale Probleme im ländlichen Raum

Das sozia­le Ver­ständ­nis war noch wenig ent­wi­ckelt und hat sich über Jahr­zehn­te gehal­ten. Die alten Ban­de der Agrar­ver­fas­sung hat­ten sich gelöst. Man konn­te glau­ben die Arbei­ter wären ähn­lich wie die land­wirt­schaft­li­chen Maschi­nen, Gerä­te und die Haus­tie­re nur zur Erhö­hung des Rein­ertra­ges der Wirt­schaft bestimmt und hät­ten an und für sich kei­nen wei­te­ren Lebens­zweck. Von den Arbeit­ge­bern war also wenig oder nichts zu erwar­ten, zumal Wan­der­ar­bei­ter als Bil­lig­ar­bei­ter noch wei­ter auf die Löh­ne drück­ten. Die Ent­wick­lun­gen in der Indus­trie­ar­bei­ter­schaft zeig­ten zuneh­mend Rück­wir­kung auf die Situa­ti­on der länd­li­chen Bevöl­ke­rung, der Land­ar­bei­ter­fra­ge und deren Arbeits­ver­fas­sung. Nun gab es auch Reak­tio­nä­re, die sich gegen Schul­zwang der Land­kin­der, gegen das Ver­bot der kör­per­li­chen Züch­ti­gung und die Armen­ge­set­ze wand­ten. Sie  woll­ten die alten Struk­tu­ren, zu ihrem Vor­teil erhal­ten. Es gär­te also. Man woll­te die Land­ar­bei­ter abhal­ten von Bil­dung und Auf­klä­rungs­ar­beit und sie durch mög­lichs­te Nied­rig­hal­tung ihrer Lebens­be­dürf­nis­se an das Land fes­seln. Es gab aber zu die­ser Zeit fort­schritt­li­che Zeit­ge­nos­sen. Die sich durch alle Jahr­gän­ge der Ver­eins­schrift des West­fä­li­schen Bau­ern­ver­eins hin­zie­hen­de Kla­ge über das Land­ar­bei­ter­pro­blem führ­te 1891 auch zur kri­ti­schen Selbst­re­fle­xi­on, sie mach­te auf die im Gegen­satz zu den ent­stan­de­nen palast­ähn­li­chen Schu­len, so war der Sprach­ge­brauch, auf die schlech­ten Wohn­ver­hält­nis­sen der Land­ar­bei­ter auf­merk­sam, die noch die glei­chen sei­en wie vor 50 oder 100 Jah­ren. Sie mein­ten: Der Land­ar­bei­ter habe kein Heim, er sei hei­mat­los. Und es muss­te gelin­gen, den Arbei­ter an das Land zu bin­den, ihn sess­haft zu machen. Die­se Fra­ge durch­zieht in den fol­gen­den Jahr­zehn­ten die gesam­te Geschich­te des Land­ar­bei­ter­stan­des. Vie­les hing an den Wohn­ver­hält­nis­sen. Die Woh­nun­gen waren zu Beginn des 19. Jahr­hun­derts denk­bar ein­fach. Im Wohn- und Wirt­schafts­ge­bäu­de spiel­te sich das täg­li­che Leben, Kochen, Essen usw. auf der Die­le ab. Dane­ben lag eine Spei­se­kam­mer und evtl. eine Stu­be. Erst in der zwei­ten Hälf­te des 19. Jahr­hun­derts waren bes­se­re Wohn­ver­hält­nis­se anzu­tref­fen. Die geschil­der­ten Zustän­de der Wohn­ver­hält­nis­se sind nicht allein aus heu­ti­ger Sicht als denk­bar mise­ra­bel und „men­schen­un­wür­dig“ anzu­se­hen, sie wur­den von den Land­ar­bei­tern durch­aus erkannt. Daher streb­ten vie­le Tage­löh­ner den Besitz von Grund und Boden an, die­ses Ziel war jedoch nur sel­ten erreich­bar, was in Nord­deutsch­land, wesent­lich stär­ker als in Süd­deutsch­land, zur Aus­wan­de­rung führ­te. In Schles­wig-Hol­stein wan­der­ten in der Mit­te des 19. Jahr­hun­derts beson­ders Tage­löh­ner ohne eige­nen Grund­be­sitz aus. Sie gaben fol­gen­de Grün­de für die­sen Schritt an: Ver­bes­se­rung ihrer wirt­schaft­li­chen Lage, um eige­nen Grund­be­sitz zu erwer­ben und um der Mili­tär­pflicht zu entgehen.

Abwanderungen aus dem ländlichen Raum

Neben die­ser Aus­wan­de­rung, beson­ders nach Ame­ri­ka, fand eine beträcht­li­che Abwan­de­rung der Land­be­völ­ke­rung in die Städ­te statt. Das bedeu­te­te, die Auf­ga­be der Land­ar­beit zu Guns­ten einer gewerb­li­chen Arbeit oder im Dienst­leis­tungs­be­reich. Die in allen Tei­len Deutsch­lands fest­zu­stel­len­de mas­sen­haf­te Abwan­de­rung der Land­ar­bei­ter löst zwar zahl­rei­che Dis­kus­sio­nen aus, prak­ti­sche Maß­nah­men wur­den jedoch nur zögernd ergrif­fen. Von der Goltz for­der­te vom preu­ßi­schen Staa­tes, dass er das bei der frü­he­ren Agrar­ge­setz­ge­bung unter­las­se­ne nach­holt und den länd­li­chen Arbei­tern durch geeig­ne­te Maß­nah­men Antei­le am Grund­be­sitz oder des­sen Nut­zung ver­schafft, sie als berech­tig­tes Glied in die Land­ge­mein­de ein­reiht und an ihre Hei­mat und Arbeits­stät­te fes­selt. Bei den 1890 erlas­se­nen Ren­ten­gut­ge­set­zen war die Errich­tung eigent­li­cher Arbei­ter­stel­len über­haupt außer­halb des Berei­ches der staat­li­chen För­de­rung gestellt worden.

Maßnahmen gegen Abwanderungen

Erst 20 Jah­re spä­ter wur­de von Sei­ten des preu­ßi­schen Staa­tes die Seß­haft­ma­chung von Land­ar­bei­tern geför­dert. Damals han­del­te es sich vor­nehm­lich um die Ansied­lung von Land­ar­bei­tern, die ihren Arbeits­platz auf einem Groß­be­trieb hat­ten, und die nach des­sen Aus­sied­lung den Arbeits­platz ver­lo­ren hat­ten. Erst nach dem Ers­ten Welt­krieg kam es zu ver­schie­de­nen Maß­nah­men des Staa­tes Land­ar­bei­ter als klei­ne Eigen­tü­mer aus­zu­stat­ten. Bei die­sen Maß­nah­men und auch bei der Ver­ord­nung zur För­de­rung des Land­ar­bei­ter­woh­nungs­bau­es von 1937 wur­den in ers­ter Linie Fami­li­en begüns­tigt, deren Ernäh­rer seit län­ge­rer Zeit als Land­ar­bei­ter tätig waren. Um das Los vie­ler Fami­li­en zu ver­bes­sern, wur­den ihnen ein Haus und mehr oder weni­ger viel Land als Eigen­tum über­tra­gen. Aber auch der Bau von Werks­woh­nun­gen wur­de vom Staat zwi­schen den Welt­krie­gen geför­dert. Der Man­gel an Arbeits­kräf­ten in der Land­wirt­schaft trug immer zur För­de­rung des Woh­nungs­baus auf dem Lan­de bei.

Zurück zu den Pro­ble­men der Land­flucht. Es scheint, als wenn die Grün­de für die Abwan­de­rung auch heu­te noch nichts von ihrer Bedeu­tung ver­lo­ren haben. Der Zen­tral­ver­band der Forst‑, Land- und Wein­berg­ar­bei­ter stell­te zur Pro­ble­ma­tik der Land­flucht und der Woh­nungs­ver­hält­nis­se in einem Posi­ti­ons­pa­pier von 1919 fol­gen­de For­de­run­gen auf:

Der Ver­band for­dert Arbei­ter­schutz­be­stim­mun­gen für land- und forst­wirt­schaft­li­che Arbei­ter und Arbei­te­rin­nen. Ein klei­ner Anfang ist in der vor­läu­fi­gen Land­ar­beits­ord­nung schon mit dem Arbei­ter­schutz gemacht wor­den. Die Arbei­ter­woh­nun­gen auf dem Lan­de sind viel­fach so mise­ra­bel und eng, dass ein gutes Fami­li­en­le­ben schier unmög­lich ist. Bekannt ist das Wort Kai­ser Wil­helms II. beim Anblick einer sol­chen Land­ar­bei­ter­woh­nung: da sind ja mei­ne Schwei­ne­stäl­le in Cadi­nen bes­ser. Dazu kommt, dass in eini­gen Gegen­den der Arbei­ter noch einen, ja sogar zwei Hof­gän­ger in sei­ne an sich zu enge Woh­nung mit auf­neh­men muss. Wir for­dern des­halb Fami­li­en­woh­nun­gen, wel­che allen gesund­heit­li­chen Ansprü­chen genü­gen und in sitt­li­cher Bezie­hung ein­wand­frei sind. Dazu ist nötig, dass ins­be­son­de­re unter Berück­sich­ti­gung der Kin­der­zahl aus­rei­chen­de und gesun­de Schlaf­räu­me vor­han­den sind die eine Tren­nung der Geschlech­ter ermög­li­chen. Die Woh­nun­gen müs­sen geräu­mig genug und warm sein, um ein behag­li­ches Fami­li­en­le­ben auf­kom­men zu las­sen. Es ist nicht erträg­lich, wenn die Wirt­schafts­ge­bäu­de des Gutes einen freund­li­che­ren Ein­druck machen als die Wohn­häu­ser der Arbei­ter. Es wird dann wei­ter fest­ge­stellt: die Woh­nun­gen der Ledi­gen müs­sen sitt­lich ein­wand­frei lie­gen, beheiz­bar, ver­schließ­bar und min­des­tens mit Bett, Tisch, Stuhl, ver­schließ­ba­ren Schrank aus­ge­stat­tet sein. Sofern Arbei­ter gehal­ten sind Hof­gän­ger auf­zu­neh­men müs­sen die ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Woh­nun­gen geräu­mig genug sein. Die­se Vor­aus­set­zun­gen erfül­len die Arbei­ter­woh­nun­gen nicht. Es wird ver­langt, dass das Hof­gän­ger­we­sen, dahin­ge­hend geän­dert wird, das die­se Arbeits­kräf­te unmit­tel­bar vom Arbeit­ge­ber ent­lohnt und in beson­de­ren, ein­ge­rich­te­ten Ledi­gen­hei­men unter­ge­bracht wer­den. Die übli­chen Schnitt­erka­ser­nen dür­fen aber nicht als sol­che Ledi­gen­hei­me ange­se­hen werden.”

Die­se For­de­run­gen des Zen­tral­ver­ban­des wur­den erst Jah­re spä­ter — nur ansatz­wei­se — umgesetzt.

Bei der Dis­kus­si­on der ver­schie­de­nen Wege zur Seß­haft­ma­chung land­wirt­schaft­li­cher Arbeits­kräf­te ist mit beson­de­rer Ein­dring­lich­keit die Fra­ge der Bin­dung des Land­ar­bei­ters an Beruf und Arbeits­platz zu behan­deln. Die Werk­woh­nung oder das Eigen­heim ist die­je­ni­ge Form, die den Land­ar­bei­ter am engs­ten an den Arbeit­ge­ber­be­trieb bin­det. Bei Eigen­hei­men und Land­ar­bei­ter­sied­lun­gen ist zwar die Bin­dung an einen bestimm­ten Arbeit­ge­ber­be­trieb prak­tisch unmög­lich, die Bin­dung an den Beruf jedoch kann durch ver­schie­de­ne Bestim­mun­gen gesi­chert wer­den, so die Agrar­so­zia­le Gesell­schaft in einer Unter­su­chung von 1956 zur Seß­haft­ma­chung von Landarbeitern.

Maßnahmen gegen Fachkräftemangel

Der Man­gel an Fach­kräf­ten, der nach der Wäh­rungs­re­form im Jah­re 1928 in der west­deut­schen Land­wirt­schaft immer spür­ba­rer wur­de, erfasst mehr und mehr Betrie­be, die bis­her nur mit unver­hei­ra­te­ten und weni­ger qua­li­fi­zier­ten Gesin­de­ar­beits­kräf­ten arbei­te­ten. Ver­hei­ra­te­te Arbeits­kräf­te ein­zu­stel­len war oft wegen feh­len­der Woh­nun­gen nicht mög­lich. Durch neue För­der­pro­gram­me wur­den ver­hei­ra­te­ten Land­ar­bei­tern mit Kre­di­ten und Zuschüs­sen der Woh­nungs­bau und der Eigen­heim­bau erleich­tert. Des­halb kann man rück­bli­ckend unter Seß­haft­ma­chung von Land­ar­bei­tern all die­je­ni­gen Maß­nah­men ver­ste­hen, die dem ver­hei­ra­te­ten Land­ar­bei­ter zu einem gesi­cher­ten Arbeits­platz, zu Woh­nung, Eigen­tum und Boden ver­hel­fen. Die För­de­rung des Land­ar­bei­ter­woh­nungs­baus in Schles­wig-Hol­stein hat zum Bau von rund 18.000 Eigen­hei­men geführt. In die­sem Bun­des­land, wo sehr gute Erfol­ge bei der Seß­haft­ma­chung von Land­ar­bei­tern erzielt wur­den, bestehen die rela­tiv engs­ten Bin­dun­gen an den Arbeitgeber-Betrieb.

Nur sol­che Bewer­ber erhiel­ten dort ein Land­ar­beit­er­ei­gen­heim bzw. eine För­de­rung, die eine stän­di­ge Beschäf­ti­gung in der Land- und Forst­wirt­schaft nach­wei­sen konn­ten. Eine Form der Seß­haft­ma­chung ist die Werk­woh­nung, sie steht im Eigen­tum des Arbeit­ge­bers und ermög­licht den Ein­satz von ver­hei­ra­te­ten Land­ar­bei­tern. Arbeits­ver­trag und Miet­ver­trag sind mit­ein­an­der ver­bun­den. Die Lösung des ers­te­ren beding­te einen Woh­nungs­wech­sel und Weg­fall der Ver­trags­grund­la­ge. Unter Land­ar­bei­ter Eigen­heim wird eine Sied­ler­stel­le ver­stan­den, die bis zu 800 m² Eigen­land umfasst. Sie hat meis­tens den Cha­rak­ter einer Klein­sied­lung mit Klein­tier­hal­tung. Nach der Sta­tis­tik sind von 1948 bis 1956  bun­des­weit rund 34.000 Eigen­hei­me für Land­ar­bei­ter ent­stan­den. Geht man bis auf das Jahr 1924 zurück, wur­den bis 1941 mit öffent­li­chen Mit­teln 115.600 geför­der­te Land­ar­bei­ter­woh­nun­gen gebaut. Die För­de­rung des Land­ar­bei­ter­woh­nungs­baus hat ent­schei­dend zu Anhe­bung des Anse­hens der Land­ar­bei­ter, auch inner­halb der gesam­ten länd­li­chen Bevöl­ke­rung, geführt.

Quel­le: Brand, H.H.: Landarbeiterbewegung;
Jah­res­be­rich­te der Landwirtschaftskammer;
Dr. von der Goltz, Th.: Die Länd­li­che Arbei­ter­klas­se und der Staat;
Dr. Radetz­ki, W.: Die  inlän­di­schen Wanderarbeiter