Neue Armut im ländlichen Raum — Arbeit und trotzdem Probleme
Warum diese Kampagne?

Bear­bei­tet von Peter Weidel

 

Gemeint waren nicht die rela­ti­ven Gewin­ner der beacht­li­chen Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ent­wick­lung der letz­ten Jah­re nach dem Zwei­ten Welt­krieg, wie zum Bei­spiel Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler, son­dern die ein­deu­ti­gen Ver­lie­rer mit gerin­gem Ein­kom­men, näm­lich die Beschäf­tig­ten im grü­nen Bereich.

In der sozia­len Wirk­lich­keit der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land kam in den acht­zi­ger Jah­ren des vori­gen Jahr­hun­derts eine neue Form der Armut dazu, näm­lich die Armut der arbeits­lo­sen land­wirt­schaft­li­chen Arbei­ter und Gärt­ner. Win­ter­ar­beits­lo­sig­keit, gerin­ges Ein­kom­men und ein Über­be­satz an Arbeits­kräf­ten bedingt durch den unge­bro­che­nen Struk­tur­wan­del in der Land­wirt­schaft führ­ten zu über­gro­ßen finan­zi­el­len Här­ten der Arbeit­neh­mer. Das Aus­maß ihrer Benach­tei­li­gung war gewach­sen, weil der sozia­le Abstieg gleich­zei­tig in meh­re­ren Lebens­be­rei­chen statt­fand. Wäh­rend die Unter­neh­men in der Land­wirt­schaft bei der Betriebs­auf­ga­be groß­zü­gi­ge Unter­stüt­zun­gen vom Staat erhiel­ten, gab es für Arbeit­neh­mer bei der Betriebs­auf­ga­be nur man­geln­des Sozi­al­ein­kom­men, so bei den Ren­ten und bei der Arbeitslosenunterstützung.

Die Tra­di­ti­on wur­de fort­ge­setzt, bei denen zu kür­zen, zu drü­cken, die weni­ger als ande­re oder kaum am Ein­kom­mens­zu­wachs betei­ligt waren. Denn sie hat­ten weni­ger poli­ti­sches Gewicht als ande­re Inter­es­sen­grup­pen, die sich dage­gen mas­siv weh­ren konn­ten. Aus die­ser Situa­ti­on her­aus bil­de­ten die Gewerk­schaft Gar­ten­bau, Land- und Forst­wirt­schaft, die Land­volks­hoch­schu­le Kop­pelsberg und der kirch­li­che Dienst in der Arbeits­welt ein Akti­ons­bünd­nis, um die Situa­ti­on der Armut auf dem Lan­de auf­zu­ar­bei­ten und den betrof­fe­nen Men­schen zu helfen.

Es gab zu die­sem Zeit­punkt kei­ne spe­zi­el­le Unter­su­chung, die die beson­de­re Lage der Arbeit­neh­mer in der Land­wirt­schaft und auch ande­rer Berufs­grup­pen im länd­li­chen Raum auf­zeig­te, die neben der Aus­gren­zung von Sozi­al­leis­tun­gen zusätz­lich von der Agrar- und Struk­tur­po­li­tik nega­tiv betrof­fen waren. Es stell­te sich daher die Fra­ge: Was ist Armut?

Die­se Fra­ge war ein­deu­tig zu beant­wor­ten. Wel­che Akti­vi­tä­ten waren erfor­der­lich, die­sen Miss­stand zu besei­ti­gen. In vie­len Ver­an­stal­tun­gen in Schles­wig Hol­stein wur­de von den betei­lig­ten Akteu­ren her­vor­ge­ho­ben, dass Armut nicht allein irgend­wo in der Welt sei, son­dern kon­kret auch im eige­nen Land als gesell­schaft­li­cher Miss­stand besei­tigt wer­den soll­te. Armut war in Bezie­hung zu set­zen zu den übri­gen Men­schen unse­rer Gesell­schaft, die die Mög­lich­kei­ten hat­ten mate­ri­el­le Güter und Dienst­leis­tun­gen zu erwer­ben, sowie die Chan­ce, am sozia­len und geis­ti­gen Leben ihrer Umge­bung teil­neh­men zu können.

Armut ver­steckt sich, die­se Aus­sa­ge wur­de immer wie­der bestä­tigt. Betrof­fe­ne ver­su­chen, ihre Situa­ti­on zu ver­ste­cken und zu ver­heim­li­chen, weil sie befürch­ten sozi­al geäch­tet und noch mehr iso­liert zu werden.

Das gemein­sa­me Anlie­gen der Bünd­nis­part­ner war es, Armut öffent­lich zu machen und dazu bei­zu­tra­gen den betrof­fe­nen Men­schen, Fami­li­en, Eltern und Kin­dern kon­kret in die­ser Situa­ti­on zu hel­fen, durch Seel­sor­ge und Bera­tung, aber auch durch ein kla­res poli­ti­sches Engagement.

Zur Situa­ti­on land­wirt­schaft­li­cher Arbeit­neh­mer in Schles­wig Hol­stein wur­de 1986 fol­gen­des fest­ge­stellt: Bei allen berech­tig­ten Dis­kus­sio­nen und For­de­run­gen, die auf die kata­stro­pha­le wirt­schaft­li­che und sozia­len Lage vor allem der klei­nen und mitt­le­ren bäu­er­li­chen Betrie­be hin­wie­sen, war die Situa­ti­on der agra­ri­schen Arbeit­neh­mer noch schlech­ter als die der Selbst­stän­di­gen zu beur­tei­len. Aus Sicht der Gewerk­schaft Gar­ten­bau,  Land- und Forst­wirt­schaft hat­te dies meh­re­re Gründe:

  1. die Situa­ti­on der unte­ren Ein­kom­mens­grup­pen wur­de wei­test­ge­hend tot­ge­schwie­gen. Sie waren eine klei­ne schwa­che Grup­pe und hat­ten nur in ihrer Gewerk­schaft eine klei­ne Lob­by. Arbeit­neh­mer tauch­ten in der all­ge­mei­nen agrar­po­li­ti­schen Dis­kus­si­on gege­be­nen­falls als Kos­ten­fak­tor in Sta­tis­ti­ken auf, ohne die Pro­ble­me anzu­spre­chen. Dis­kus­sio­nen über Agrar­pro­ble­me dreh­ten sich fast aus­schließ­lich um Ein­kom­mens­ver­lus­te bei Bau­ern,  den But­ter­ber­gen oder Sub­ven­tio­nen und den ande­ren The­men, die einen engen Zusam­men­hang mit den Selbst­stän­di­gen in der Land­wirt­schaft hat­ten. Sie bil­de­ten den Mit­tel­punkt jeg­li­cher agrar­po­li­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung. Die tarif­li­chen Löh­ne in der Land­wirt­schaft und die  Ein­kom­mens­si­tua­ti­on der Land­ar­bei­ter spiel­ten dabei kei­ne Rol­le. Aus Scham, ihre Ver­hält­nis­se nach außen zu zei­gen ver­zich­te­ten vie­le die­ser Arbeit­neh­mer auf die ihnen gesetz­lich zuste­hen­den Hilfen.
  2. Bei Erwerbs­lo­sig­keit bedeu­te­te schon der Bezug des Arbeits­lo­sen­gel­des und noch mehr der Arbeits­lo­sen­hil­fe einen tie­fen sozia­len Abstieg. Die wesent­lich gerin­ge­re Arbeits­lo­sen­hil­fe setz­te in vie­len Fäl­len schon im drit­ten oder vier­ten Jah­re der Win­ter­ar­beits­lo­sig­keit ein. Arbeits­lo­se gal­ten als Schmarotzer.
  3. Für jun­ge Arbeit­neh­mer gab es kei­ne lang­fris­ti­gen Per­spek­ti­ven. Aus heu­ti­ger Sicht wo Fach­kräf­te in der Land­wirt­schaft hän­de­rin­gend gesucht wer­den, eine kaum nach­voll­zieh­ba­re Situation.

 

Forderungen der GGLF nach zusätzlichen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.

Die arbeits­markt­po­li­ti­schen Ein­brü­che, begin­nend Mit­te 1976 bis zur letz­ten Hälf­te des nächs­ten Jahr­zehnts  hat­ten nicht nur zu einem Anstieg der Arbeits­lo­sig­keit auf einen Nach­kriegs­re­kord geführt, son­dern zugleich die regio­na­len Unter­schie­de in den Arbeits­amts­be­zir­ken ver­stärkt. Beson­ders an der West­küs­te von Schles­wig Hol­stein lag die Arbeits­lo­sen­quo­te über 12%, in Regio­nen wie zum Bei­spiel in Eider­stedt an der West­küs­te, erhöh­te sich die Quo­te auf 20%. In die­sen Zah­len steckt die hohe Arbeits­lo­sig­keit in der Land­wirt­schaft. Gera­de in die­sen struk­tur­schwa­chen länd­li­chen Regio­nen wur­den Arbeits­plät­ze drin­gend benö­tigt. Doch die Lan­des- und Bun­des­re­gie­rung bedien­te sich nicht nur der beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Ent­halt­sam­keit, son­dern för­der­te die kon­ser­va­ti­ve Rück­zugs­stra­te­gie, um sich aus der sozi­al- und beschäf­ti­gungs­po­li­ti­schen Ver­ant­wor­tung zu zie­hen. Die hohe Arbeits­lo­sig­keit mit ihren ver­hee­ren­den Fol­gen wur­de poli­tisch akzep­tiert. Initia­ti­ven aus Bonn waren nicht in Sicht. Die GGLF for­der­te daher zuver­läs­si­ge Infor­ma­tio­nen über die Ent­wick­lung der Lohn­ar­beit sowie den Wan­del der Berufs­struk­tu­ren. Die Schaf­fung von soge­nann­ten Beschäf­ti­gungs-Initia­ti­ven oder  Arbeits­be­schaf­fungs­maß­nah­men ( ABM) hat­te zum Ziel den Abbau der Arbeits­lo­sig­keit zu unter­stüt­zen. Auch der Rat der euro­päi­schen Gemein­schaft erkann­te in sei­ner Ent­schlie­ßung aus 1984, dass die­se Maß­nah­men zumin­dest finan­zi­ell zu einer Gesun­dung der Regio­nen bei­tra­gen. Aus Sicht der Gewerk­schaft fehl­te es aber den vie­len Initia­ti­ven an einer Koor­di­nie­rung arbeits­markt­po­li­ti­scher Akti­vi­tä­ten. AB-Maß­nah­men wur­den sehr kri­tisch betrach­tet, da vie­le Dau­er­ar­beits­plät­ze durch die­se Maß­nah­men ersetzt wur­den ohne dass dar­aus wie­der fes­te Arbeits­plät­ze ent­stan­den. Die Gewerk­schaft for­der­te in die­sem Zusam­men­hang die Schaf­fung von För­der- und Bera­tungs­ein­rich­tun­gen zur Unter­stüt­zung loka­ler Beschäf­ti­gungs- und Aus­bil­dungs­in­itia­ti­ven die fol­gen­de Auf­ga­ben über­neh­men sollten:

  • kon­zep­tio­nel­le und tech­ni­sche Hil­fe zur Ent­wick­lung loka­ler Aus­bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­in­itia­ti­ven zur Unter­stüt­zung bei der Ansied­lung von neu­en Pro­dukt­mög­lich­kei­ten und Märkten
  • Bera­tung und Infor­ma­ti­on über die wirk­sa­me Ver­wen­dung von För­der­mit­teln zur Schaf­fung neu­er Arbeitsplätze.
  • Die Samm­lung, Aus­wer­tung und Doku­men­ta­ti­on von Pro­gramm- und ProjektInformationen.

 

Die Ent­wick­lung auf dem Arbeits­markt und die Not­wen­dig­keit ihrer sozia­len Beherr­schung ver­lang­ten nach Auf­fas­sung der GGLF einen Aus­bau und eine Anpas­sung der beruf­li­chen Aus- und Fort­bil­dung. Sie for­der­te daher

  • Anpas­sung der Aus­bil­dung an die tech­ni­sche Entwicklung
  • Beruf­li­che und schu­li­sche Qua­li­fi­zie­rung der von Arbeits­lo­sig­keit betrof­fe­nen Land­ar­bei­ter und Gärt­ner und Ver­ein­ba­rung einer tarif­li­chen Rege­lung zur Kos­ten­über­nah­me durch den Betrieb bei Teil­nah­me an Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men. Hier soll­te eine Betei­li­gung durch öffent­li­che Mit­tel ange­strebt werden.

 

Die Gewerk­schaft for­der­te wei­ter­hin die

  • finan­zi­el­le Siche­rung der Arbeits­lo­sen zu verbessern
  • das Arbeits­lo­sen­geld grund­sätz­lich für alle Arbeits­lo­sen ohne Alters­be­gren­zung zu verlängern
  • eine bedarfs­ori­en­tier­te Min­dest­si­che­rung bei Arbeits­lo­sig­keit ein­zu­füh­ren, die dann ein­greift, wenn die Leis­tun­gen unter den Sozi­al­hil­fe­be­darf sinken
  • die unter­schied­li­che Behand­lung von kin­der­lo­sen und ande­ren Arbeits­lo­sen auf­zu­ge­ben, und die Sozi­al­hil­fe­leis­tun­gen bedarfs­ge­recht und nicht poli­tisch will­kür­lich festzusetzen
  • den Aus­gren­zungs­pro­zess von Arbeits­lo­sen aus dem Leis­tungs­be­zug des Arbeits­för­de­rungs­ge­set­zes zu stop­pen und umzu­än­dern, damit Sozi­al­hil­fe nicht zum Ersatz für Leis­tun­gen des Arbeits­am­tes werden.

 

Es ist ein über­re­gio­na­ler Sozi­al­plan ein­zu­rich­ten der den land­wirt­schaft­li­chen Struk­tur­wan­del durch sozia­le Maß­nah­men flan­kiert.  Der sich beschleu­ni­gen­de land­wirt­schaft­li­che Struk­tur­wan­del traf in der Ver­gan­gen­heit jedoch immer zuerst die land­wirt­schaft­li­chen Arbeit­neh­mer. Vor einer Betriebs­auf­lö­sung gehen zuerst die sozi­al Schwächs­ten, die Land­ar­bei­ter. Die­ser Zustand ist zu been­den, so die GGLF, denn sie ver­lie­ren somit als ers­te ihre beruf­li­che Exis­tenz. In zuneh­men­der Zahl wur­den wei­ter­hin Land­ar­bei­tern ent­las­sen. Wegen der ohne­hin gerin­gen Ent­loh­nung führ­te dies bei Arbeits­lo­sig­keit zu über­gro­ßen finan­zi­el­len Här­ten. Das betrieb­li­cher­seits kei­ne finan­zi­el­le Hil­fe im Sin­ne eines Sozi­al­plans finan­ziert wer­den konn­te, soll­te alter­na­tiv im Zuge der sozia­len Sym­me­trie auch den land­wirt­schaft­li­chen Arbeit­neh­mern eine ent­spre­chen­de über­be­trieb­li­che Rege­lung und Finan­zie­rung aus staat­li­chen Mit­teln gewährt wer­den. Für älte­re Arbeits­lo­se Arbeit­neh­mer der Agrar­wirt­schaft soll­te des­halb drin­gend ein ange­mes­se­nes Sozi­al­pro­gramm ent­wi­ckelt werden.

Quel­le:  Mate­ri­al zur Kam­pa­gne „Neue Armut im länd­li­chen Raum“, 1986

Neue Armut im länd­li­chen Raum 1986